Allgemeine Geschäftsbedingungen von Cavalan:

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Cavalan für Ausritte & Events

1.         Leistungen

1.1      

Cavalan bietet dem Kunden Übernachtungen, Ausritte mit Pferden und Events an. Art und Umfang der Leistung von Cavalan ergeben sich aus dem Leistungsangebot auf der Internetseite von Cavalan in Verbindung mit der konkreten Buchungsbestätigung / Rechnung an den Kunden. Bei den Ausritten übernehmen nach einer ausführlichen Einweisung durch Cavalan („Auftragnehmer“) übernehmen der Kunde und die von ihm angemeldeten Teilnehmer und Teilnehmerinnen selbstständig das Reiten eines Pferdes. Geritten wird stets in der von Cavalan geführten Gruppe. Für die Leistungen von Cavalan gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, diese wurden zuvor ausdrücklich von Cavalan akzeptiert.

1.2      

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung als einzelne Dienstleistung. Es handelt sich um keine Reiseveranstaltung und das Reiserecht ist nicht anwendbar.

1.3      

Personen, die Verantwortung für Pferde übernehmen, müssen geschäftsfähig sein, d. h. das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige Jugendliche und Kinder können die Pferde führen, wenn ihre Erziehungsberechtigten (gesetzliche Vertreter) oder deren Beauftragte die Aufsicht übernehmen. Die Verantwortung bleibt beim jeweiligen begleitenden Erwachsenen. Dieser hat stets in der Nähe des Pferdes seines Kindes zu bleiben, für das er die Verantwortung übernommen hat.

1.4      

Sofern Kinder und Jugendliche nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (gesetzlichen Vertreters) oder von deren Beauftragten das Reiten des Pferdes eigenständig übernehmen, ist Cavalan berechtigt, die Zulassung zum geführten Ritt von der Vorlage einer unterzeichneten Einverständniserklärung oder mündlichen Gestattung der Erziehungsberechtigten für Kinder und Jugendliche abhängig zu machen. In dieser Einverständniserklärung, bzw. mündlichen Gestattung wird die Teilnahme am Reiten durch die Erziehungsberechtigten vorab gestattet. Ohne Vorlage einer solchen Erklärung ist Cavalan berechtigt, die Teilnahme des Kindes oder des Jugendlichen abzulehnen.

1.5      

Die Teilnahme am geführten Reiten setzt voraus, dass die Teilnehmer einen Reithelm tragen; das Tragen ist Pflicht. Ohne Anlegen eines Reithelms ist das geführte Reiten nicht gestattet. Teilnehmer unter 18 Jahren müssen eine Reitweste tragen, diese muss selbst in passender Größe mitgebracht werden. Ferner empfiehlt Cavalan das Tragen von festem Schuhwerk, wetterfester Kleidung, bei Regen ein wadenlanger Regenmantel, einer Regenhose oder Capes. Auch Teilnehmern über 18 Jahren empfiehlt Cavalan das Tragen einer Reitweste.

1.6      

Der Teilnehmer ist verpflichtet, selbst zu überprüfen, ob seine gesundheitliche Kondition die Teilnahme am geführten Reiten zulässt.

1.7      

Cavalan behält sich vor, nach Vertragsschluss die vereinbarte Leistung zu ändern o-der von ihr abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung seiner Interessen für den Teilnehmer zumutbar ist (z. B. geringfügige Änderungen des Zeitablaufes oder des Ziels des Ausrittes).

1.8.

Sollte der Ausritt wetterbedingt ausfallen müssen, erhält der Kunde einen Gutschein im Wert des gebuchten Ausrittes. Das Geld kann nicht ausgezahlt werden. Der Gutschein ist nicht personengebunden.

2.         Anmeldung und Teilnahmekosten, Gutscheine

2.1      

Eine Anmeldung zu Ausritten und Events kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege erfolgen. Der Vertrag und das Recht auf Teilnahme kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Cavalan zustande, über den er den Kunden mit einer Buchungsbestätigung / Rechnung auf dauerhaftem Datenträger in Textform (E-Mail, Online-Buchung) informiert. Die Rechnung weist die Höhe der Teilnahmekosten als Bruttopreis (inkl. gesetzlich gültige Mehrwertsteuer) aus, sowie ihre Fälligkeit und die Kontoverbindung des Auftragnehmers, auf die sie überwiesen werden können.

2.2      

Bezahlung: Der Kunde kann wählen, ob er die Teilnahmekosten per PayPal, mit Kreditkarte, durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren oder durch Überweisung begleicht.

2.2.1    Für die Zahlung des Kunden im SEPA-Lastschriftverfahren ist erforderlich, dass der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt und insbesondere seine Bankverbindung und seine Adresse nennt und seine Einwilligung zum Einzug im Lastschriftverfahren gibt. Als Vorabinformation des Kunden („Pre-Notification“) gilt im Zweifel die Buchungsbestätigung / Rechnung als Vertragsdokument. Zwischen Cavalan und dem Kunden wird eine Frist von zwei Tagen für die Vorabinformation vereinbart. Die Teilnahmekosten werden dann unter Wahrung der Frist für die Vorabinformation vom Konto des Kunden abgebucht.

2.2.2    Die Zahlungsabwicklung kann auch über PayPal erfolgen, wenn der Kunde diese Möglichkeit wählt.

2.2.3    Wählt der Kunde die Zahlung durch Kreditkarte, so erteilt er bei Buchung die Belastungsermächtigung für sein Kreditkartenkonto. Hat Cavalan diese Zahlungsart im Buchungsvorgang ausdrücklich akzeptiert, so gilt eine Zahlung des Kunden so lange als vorläufig entrichtet, bis festgestellt wird, dass der vom Kreditkartenkonto des Kunden eingezogene Betrag nicht, ganz oder teilweise rückbelastet oder seine Rückzahlung auf sonstige Weise geltend gemacht wird.

2.2.4    Kommt es durch seitens der Bank des Kunden nicht ausgeführte Lastschriften oder nicht ausgeführte bzw. rückbelastete Kreditkartenzahlungen zu einer Rückbelastung der Teilnahmekosten aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, und wird eine Zahlung nicht rechtzeitig eingelöst oder kommt es zu einer Rücklastschrift, so gerät der Kunde in Verzug und Cavalan ist berechtigt, einen entstandenen Schaden als Verzugsschaden in tatsächlich entstandener Höhe in Rechnung zu stellen.

2.3      

Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.

2.4

Wird die ausgewiesene Vergütung trotz Mahnung per E-Mail und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten. Eine Barzahlung vor Ort ist nur möglich, wenn dies in der Bestätigung des Auftragnehmers vorgesehen ist und ist für Gruppenbuchungen nicht vorgesehen.

2.5      

Auf der Internetseite von Cavalan können auch Gutscheine erworben werden. Der Erwerb des Gutscheins richtet sich nach Ziff. 2.1, die Bezahlung nach 2.2. Gutscheine werden nur an volljährige Personen erteilt. Die Gutscheinnutzung ist nur auf Basis dieser AGB möglich. Der Gutschein ist gültig für 24 Monate ab Ausstellungsdatum und einmalig einsetzbar. Die Einlösung des Gutscheins in Bargeld ist nicht möglich. Der Gutschein muss direkt bei Cavalan eingelöst werden. Er gilt als Ticket für die Wahrnehmung der Dienstleistung.

 

3.         Rücktritt / Stornierung

3.1      

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt des Kunden vom Ausritt oder Event kann sich dieser auch um einen gleichwertigen Ersatzreiter oder Eventteilnehmer bemühen. Dann ist der Rücktritt kostenfrei.

3.2      

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so steht Cavalan im Übrigen ein Anspruch auf eine angemessene Entschädigung zu. Dazu hat Cavalan die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Beginn des gebuchten Termin, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Leistung in Prozent der Vergütung, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:

- Bis 30. Tag vor gebuchtem Termin: 10%

- Ab 29. bis 15. Tag: 25%

- Ab 14. bis 10. Tag: 50%

- Ab 9. bis 4. Tag: 65%

- Ab 3. Tag: 85%

- Danach: 100%

Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass Cavalan ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.

 

3.3      

Bei einer Gruppenbuchung (ab 4 Personen) mit festem Termin auf Anfrage gilt: Kann die Gruppe gleichwertige Teilnehmer (in gleicher Zahl) für den fest gebuchten Termin finden, so ist der Rücktritt kostenfrei.

Tritt die gesamte Gruppe vom Vertrag zurück, so steht Cavalan ein Anspruch auf eine angemessene Entschädigung zu. Dazu hat Cavalan die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Beginn des Reitens, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Leistung in Prozent der Vergütung, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:

- Bis 30. Tag vor gebuchtem Termin: 20%

- Ab 29. bis 15. Tag: 50%

- Ab 14. bis 4. Tag: 80%

- Ab 3. Tag: 90%

- Danach: 100%

 

Bei Teilrücktritt von einzelnen Teilnehmern gelten die unter Ziff. 3.2 genannten Stornierungsbedingungen. Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass Cavalan ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.

 

3.4      

Cavalan behält sich vor, anstelle der Pauschalen nach Ziff. 3.2 eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, wenn Cavalan nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind und Cavalan die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reitleistung konkret beziffert und belegt.

4.         Verhaltens- und Mitwirkungspflichten des Kunden und aller Teilnehmer, Ausschluss eines Teilnehmers

4.1      

Cavalan ist gegenüber dem Kunden und allen Teilnehmern während der Dauer und im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung weisungsbefugt. Um den Umgang mit den Pferden so sicher wie möglich zu machen, sind alle Sicherheitshinweise und Anweisungen des Auftragnehmers strikt einzuhalten. Stört der Kunde oder ein Teilnehmer trotz einer entsprechenden Ab- oder Ermahnung durch Cavalan nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst vertragswidrig (z. B. bei Verstoß gegen vereinbarte Verhaltens- und Sicherheitsregeln und bei respektlosem Umgang mit den Tieren), kann der Auftragnehmer den Vertrag sofort außerordentlich kündigen und den Kunden / Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen bzw. den Kurs abbrechen. Der Auftragnehmer behält dabei den Anspruch auf die Teilnahmekosten abzüglich ggf. ersparter Aufwendungen oder Vorteile, die er aus einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen erlangt.

4.2      

Obwohl die Pferde ausgebildet sind, bleibt der Umgang mit ihnen ein Risiko. Der Kunde haftet für Schäden an den Tieren, wenn er einen Schaden vorsätzlich oder fahrlässig im Umgang mit ihnen verursacht hat (§ 823 BGB). Zur Haftpflichtversicherung: siehe Ziff. 5.2.

4.3      

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Sinne der gesetzlichen Schadenminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

5.         Haftung und Haftungsbeschränkung, Haftung des Kunden, Versicherungsschutz

5.1      

Cavalan haftet im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Der Schadensersatzanspruch gegen Cavalan ist in diesem Fall stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

5.2      

Versicherungsschutz durch eine Privathaftpflichtversicherung ist Pflicht für alle Reit-schüler, Reitgäste oder sonstige Personen, die in Kontakt mit den Pferden kommen, und Voraussetzung für das Reiten. Die Privatpflichtversicherung muss Schäden, die der Kunde beim Reiten verursacht, umfassen.

5.3      

Der Abschluss einer Unfallversicherung, die auch Schäden durch Reitunfälle, wird dem Kunden dringend empfohlen.

5.4      

Für die persönliche Ausrüstung der Teilnehmer übernimmt Cavalan keine Haftung.

6.         Absage eines Ausrittes oder Events / Rücktritt von Cavalan

Cavalan behält sich ausdrücklich vor, geführte Ausritte bis zum Zeitpunkt der vereinbarten Durchführung, auch kurzfristig, abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhält der Kunde schon gezahlte Teilnahmekosten sofort zurückerstattet und nennt hierzu Cavalan eine aktuelle Kontoverbindung per E-Mail.

7.         Schlussbestimmungen

7.1      

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien nicht berührt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

7.2      

Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist.

7.3      

Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: Cavalan nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen.


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